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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für die Vermietung von beweglichen Gegenständen

Stand: 14.11.2009

Eventable Veranstaltungs-GmbH - Narisker Str. 10 - D 93413 Cham

1., Geltungsbereich
a, Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Mietgeschäfte, einschließlich Beratungs- und Dienstleistungen, sowie Auf- und Abbauarbeiten, zwischen Eventable (Vermieter) und dessen Vertragspartner (Mieter).
b, Entgegenstehende Absprachen, sowie Geschäftsbedingungen des Mieters werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen und selbst bei Kenntnis nicht Vertragsgegenstand.
c, Abweichende oder/und zusätzliche Vereinbarungen und Abreden sind nur dann gültig, wenn diese vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.

2., Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn einer der nachfolgenden Punkte erfüllt wurden:
a, Unterzeichnung des Mietangebotes oder einer Mietvereinbarung durch Mieter und Vermieter
b, Übernahme der Mietware durch den Mieter, oder durch eine von Ihm beauftragte Person
c, Verwendung der Mietware durch den Mieter,

3., Mietdauer
a, Die genaue Mietdauer (Zeit) wird im Mietangebot bzw. in der Mietvereinbarung festgehalten.
b, Bei einer vorzeitigen Rückgabe der Mietware entsteht kein Anspruch auf eine Preisminderung.
c, Für eine Verlängerung der Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
d, Erfolgt die Rückstellung der Mietware nicht termingerecht (innerhalb der Geschäftszeiten), verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der tatsächlichen Rückstellung.
e, Für jeden weiteren angefangenen Miettag nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer wird eine weitere Mietgebühr fällig. Dieser neue Tagesmietpreis ergibt sich aus der bereits vereinbarten Mietgebühr geteilt durch vereinbarte Miettage, zuzüglich pauschal 50% Aufschlag.

4., Mietware
Der Vermieter haftet für keinen bestimmten Zustand und keine besondere Benutzbarkeit des Mietgegenstandes. Der Vermieter behält sich geringfügige technische und optische Änderungen am Mietgegenstand vor. Maß- und Mengenangaben können ebenfalls geringfügig geändert werden. Mietwaren und Transportmittel bleiben Eigentum des Vermieters.

5., Bereitstellung
a, Die Mietware wird vom Vermieter in sauberem, verwendbarem und funktionstüchtigem Zustand, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, an den Mieter übergeben und von diesem übernommen.
b, Der Vermieter haftet nicht für Schäden an eingebrachtem Gut des Mieters und Dritte.
c, Wird ein vereinbarter Miettermin überschritten, so hat der Mieter das Recht dem Vermieter eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf derselben vom Vertrag (in schriftlicher Form) zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
d, Bei höherer Gewalt oder anderen Umständen, die dem Vermieter die Lieferung oder Bereitstellung oder Aufbau der Mietware wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Feuer, extreme Witterung (Überschwemmung, Schnee, Sturm…), behördliche Maßnahmen, unvorhersehbarer Personalmangel (Streik, Krankheit), Energie- oder Warenmangel, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen, technische Gebrechen, Verlust der Mietwaren usw., tritt kein Lieferverzug ein. Der Vermieter ist in vorgenannten Fällen berechtigt, die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und in einer für den Mieter noch vertretbaren Zeit, aufzuschieben, oder anderenfalls unter Ausschluss jeder Haftung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Mieter vom Vermieter unverzüglich zu verständigen.
e, Schadenersatzansprüche aufgrund Lieferverzug oder Lieferausfall, vom Mieter oder von Dritten, an den Vermieter sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
f, Eine Haftung des Vermieters für entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.

6., Aufbau- und Gebrauchsanweisungen für Mietwaren
Bei Zustandekommen eines Mietvertrages wird auch die entsprechende Aufbau- und Gebrauchsanweisung für Mietwaren mitgeliefert. Diese sind unbedingt einzuhalten und vom Mieter an die handelnden Personen (Betreiber, Verwender der Mietware) weiter zu leiten.

7., Preise
a, Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% ab Lager Furth im Wald.
b, Mietpreise sind ohne Auf-, Um- und Abbauarbeiten, Transport und Zusatzleistungen
c, Mietpreis sind ohne Betriebsmittel wie z.B. Strom, Wasser, Gas usw.
d, Für gewünschte oder unvorhersehbare Zusatzleistungen, bzw. für zusätzliche Aufwendungen durch Nichteinhaltung der AGB oder Gebrauchsanweisungen, gelten folgende Kostensätze per angefangene Stunde 25,00 € je Mann und 0,40 € pro gefahrene Km (alle Aufwände sind zzgl. der gesetzlichen MWSt.)

8., Transportkosten/Lieferung
a, Bei allen Mietwaren gilt der Preis ab Lager Furth im Wald. Eine Anlieferung, Zustellung und Aufbau bzw. Inbetriebnahme werden nach Angebot oder Auslage in Rechnung gestellt. Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Anlieferung oder Abholung der Mietwaren im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist, um die Mietware zu übernehmen. Sollte keine Person anwesend sein, wird die Mietware am vereinbarten Ort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

9., Vertragsrücktritt
Bei Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 50% der Mietgebühr bis 8 Wochen vor Mietbeginn und 100% innerhalb 8 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Ausnahmen bestehen bei höherer Gewalt und Unwetter.

 

10., Verwendung und Betrieb der Mietware
Die Verwendung der Mietware durch den Mieter hat immer und nur so zu erfolgen, dass:
a, keine Gefahr für die Gesundheit und Leben von Personen besteht,
b, keine Gefahr für Schäden an der Mietware oder an Gegenständen von Dritten besteht,
c, die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden,
d, dabei die, für die Mietware maßgebliche Gebrauchsanweisung, eingehalten wird.

11., Beschädigung oder Verlust der Mietware
Verlust und Beschädigung der Mietware oder Teile davon sind dem Vermieter umgehend zu melden. Beschädigte Mietware, die den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr entspricht oder wenn damit Gefahr für Gesundheit und Leben von Personen besteht, darf nicht mehr verwendet werden.

12., Haftung des Mieters
a, Der Mieter hat für die gesamte Mietware, ab Abholung/Lieferung bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe während der Geschäftszeiten des Vermieters, die Aufsichtspflicht und trägt das Beschädigungs- und Verlustrisiko, ohne Rücksicht darauf, ob dies durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, durch beigestelltes Personal, durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht worden ist. Gefahr, Haftung, Zufall und höhere Gewalt gehen zu Lasten des Mieters.
b, Im Verlustfall oder bei starker Beschädigung trägt der Mieter die Wiederbeschaffungskosten für die Mietware. Bei noch behebbaren Beschädigungen die Reparaturkosten.
c, Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter schad- und klaglos zu halten, wenn er aus den Schadensereignissen, die im Zusammenhang mit dem angemieteten Mietgegenstand stehen, von Dritten zur Haftung herangezogen wird
d, Wenn der Vermieter Auf- und Abbauleistungen im Auftrag und Namen des Mieters durchführt, so haftet der Mieter für den Vermieter bzw. dessen Personal. Der Mieter haftet dabei für Schäden und hält den Vermieter auch für Forderungen von Dritten schad- und klaglos.

13., Rückgabe
a, Die Rückgabe der Mietware hat im selben Ausmaß und Umfang zu erfolgen, wie diese vom Vermieter geliefert wurde. Andernfalls werden dem Mieter die Kosten für das Ordnen und Umschlichten der Mietware nach Aufwand berechnet (siehe Punkt 7 d).
b, Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen, Beschädigungen oder starke Verschmutzungen teilweise erst nach genauer Prüfung ermittelt werden können.

14., Verschmutzung / Reinigung
a, Reinigungskosten für verschmutzte, beklebte, beschriftete, etc. Mietgegenstände werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
b, Sollte eine Reinigung der Mietware nicht mehr möglich sein, so ist dem Vermieter die Mietware vom Mieter, zu den aktuellen Wiederbeschaffungskosten, zu ersetzen.

15., Zahlung
a, Die Zahlung erfolgt bei Lieferung / Übernahme der Mietware in bar ohne Abzug. Kosten die zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen sind sofort nach Rechnungslegung fällig.
b, Der Mieter verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung, ausgenommen davon sind vom Vermieter ausgestellte Gutschriften.
c, Der Vermieter ist berechtigt, bei Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen die Mietware jederzeit und ohne Vorankündigung zurückzuholen bzw. abzubauen.
d, Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in Höhe von 10% der Mietgebühr, mindestens jedoch 100,00 € vor Warenübergabe einzuheben.

16., Schlussbestimmungen
a, Das Überlassen von Mietwaren an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, ist verboten.
b, Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
c, Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz des Vermieters zuständige Amtsgericht in Cham (D-93413).